Details zur Notbetreuung Update 19.04.
Aktuelle Infos bezüglich der Notbetreuung am Gymnasium Uetze
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 13.03.2020 entschieden, dass bis 27.04.2020 an allen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen kein Unterricht stattfindet.
Daher gibt es die Möglichkeit einer Notbetreuung. Die Notbetreuung dient nur dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Bitte nutzen Sie untenstehendes Formular.
Notfallbetreuung – Kontaktformular
Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 bis einschließlich 8 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr durch die Schule gewährleistet.
Die Notbetreuung wird jedoch nur für Kinder gewährleistet, deren Eltern(-teile) in bestimmten Berufen tätig sind, die für die Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Lebens unbedingt notwendig sind! Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelungsvollzug und vergleichbare Bereiche.
Zudem wird auch eine Betreuung für die Kinder in der Schule gewährleistet, wenn bei deren Eltern besondere Härtefällen vorliegen, wie z.B. eine drohende Kündigung oder ein Verdienstausfall.
UPDATE AUS DER RUNDVERFÜGUNG DER LANDESSCHULBEHÖRDE
Über diesen Sachstand hinaus hat sich gezeigt, dass Personen insbesondere aus dem Gesundheitsbereich in stärkerem Maß in ihren beruflichen Tätigkeitsbereichen benötigt werden.
Aus diesem Grund hat nunmehr das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit fachaufsichtlicher Weisung vom 19.03.2020 klargestellt, dass Kinder ab sofort in die Notbetreuung auch dann aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist.
Wir als Schule behalten uns jedoch vor einen entsprechenden Nachweis darüber bei den Eltern einzufordern!
Bitte tragen Sie in das unten stehende Formular Ihren Namen (Vor- + Nachname), Ihre Email-Adresse, Ihre Telefonnummer, den Namen des Kindes / der Kinder und Ihren Beruf/ Ihre Tätigkeit (von beiden Erziehungsberechtigten) ein. Fügen Sie bitte eine gewünschte Betreuungsdauer in Tagen hinzu.
UPDATE vom 22.03.:
In den Osterferien ist in Kooperation mit der AWG ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet.
Eine Anmeldung zur Notbetreuung muss bis zum Vortag der benötigten Betreuung um 12 Uhr erfolgen.
D.h., eine Anmeldung für Dienstag muss am Montag bis 12 Uhr erfolgen.
Für Montag ist der vorherige Freitag verbindlicher Anmeldungstermin. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kinder, die von ihren Eltern zur Notbetreuung angemeldet wurden, melden sich jeweils um 8.00 Uhr im Sekretariat.