Gymnasium Unter den Eichen Uetze

Gymnasium Unter den Eichen Uetze

"Miteinander leben und lernen in Geborgenheit und Überschaubarkeit"

Schulordnung

Schulordnung des Gymnasiums Uetze

In unserer Schule hat jeder Einzelne Rechte und Pflichten, die er kennen und an die er sich halten muss. Unsere Schulordnung dient dazu, ein Zusammenleben aller in Frieden und eine positive Lernatmosphäre zu ermöglichen. Ziel dieser Schulordnung ist es, dass sich jeder Einzelne frei und sicher fühlt in unserer Schule. Hierbei kann die Schulordnung eine nützliche Hilfe sein, wenn alle die Schulordnung beachten und danach handeln.

  1. Allgemeines

1.1       Du*) bist als Schüler/ -in verpflichtet den Anweisungen der Lehrkräfte und des Schulpersonals zu folgen. Du hast aber das Recht, deinen Klassenlehrer/ deine Klassenlehrerin oder die Beratungslehrerin zu bitten, eine solche Anweisung zu überprüfen.

1.2       Gehe mit allen Einrichtungsgegenständen sorgfältig um. Sie sind für viel Geld angeschafft worden und müssen noch von vielen anderen Schüler/innen nach dir benutzt werden können. Beschmutze z.B. die Möbel oder das Material der Schule oder Schulsachen von Mitschülern nicht und wirf Abfälle in die Papierkörbe.

Für Schäden, die durch Unachtsamkeit oder sogar mit Absicht entstehen, müssen du oder deine Erziehungsberechtigten haften, d.h. der Schaden muss bezahlt werden.

1.3       Bring keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände mit in die Schule, denn sie können dir bei Verlust (z.B. durch Diebstahl) nicht ersetzt werden. Geld und Wertsachen, die du mit in die Schule bringst, musst du ständig bei dir tragen oder einer Lehrkraft (z.B. beim Sport) zur Aufbewahrung geben.

1.4       Unfälle, die dir oder einem Mitschüler/ einer Mitschülerin auf dem Schulweg, während der Schulzeit oder bei Schulveranstaltungen passieren, musst du sofort einer Lehrkraft oder im Sekretariat melden.

  1. Verhalten auf dem Gelände und im Gebäude

2.1       Ab 7.45 Uhr kannst du in deinen Klassenraum gehen. Für Fahrschüler/innen, die schon früher da sind oder nach Unterrichtsschluss noch warten müssen, gibt es besondere Aufenthaltsräume. Alle anderen Schüler/ -innen verlassen nach Unterrichtsschluss ohne unnötige Verzögerung das Schulgelände.

2.2      Allen Schüler/ -innen der 5. – 10. Klassen ist es grundsätzlich untersagt während der Unterrichtszeit und in den Pausen das Schulgelände zu verlassen. Dies ist nur im Ausnahmefall des Gefahrenalarms mit der Lehrkraft gestattet.

2.3       An den Bushaltestellen nehmen alle Schüler/innen Rücksicht aufeinander und gefährden niemanden. Achte auf heranfahrende und abfahrende Busse: Halte Abstand! Drängle niemals, weder beim Ein- noch beim Aussteigen.

2.4       Für dein Fahrrad benutze den Fahrradständer, für Krafträder und Autos stehen die ausgewiesenen Parkplätze an der Schule oder der Platz „Auf dem Hoopte“ zur Verfügung. Behindere oder beschädige keines der Fahrzeuge. Für von dir verursachteSchäden haftest du oder haften deine Erziehungsberechtigten. Auf dem Schulgelände gelten für alle die Regeln der Straßenverkehrsordnung.

2.5       Es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, dass die Grünanlagen geschont werden. Tritt nicht auf die Beete, reiß keine Sträucher und Äste ab und vor allem hinterlasse keinen Abfall, dafür gibt es genügend Papierkörbe.

2.6       Auf dem Schulgelände sind nur solche Spiele möglich und erlaubt, die andere Mitschüler/innen nicht gefährden oder belästigen. Deshalb ist es verboten, z.B. mit Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen zu werfen oder im Winter eine Rutschbahn anzulegen.

2.7       Rauchen ist für alle Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten.

(vgl. Erlass des Kultusministers)

2.8       Die Flure vor den Fachräumen und die Fachräume selbst darfst du erst betreten, wenn dich eine Lehrkraft dazu auffordert.

2.9       Wenn sich deine Klasse aus anderen Räumen Tische, Stühle u.ä. ausleiht, müsst ihr diese unverzüglich an ihren Platz zurückbringen.

2.10      In den großen Pausen gehen alle Schüler/ -innen der 5. – 10. Klassen auf den Schulhof.  Die Klassenräume werden von den Lehrkräften abgeschlossen. Bei schlechtem Wetter kannst du dich in der betreffenden Halle aufhalten.

2.11     Zu Beginn des Unterrichts gehen alle Schüler/ -innen in ihren jeweiligen Unterrichtsraum.

  1. Besondere Regeln

3.1       In der Bibliothek und im Sportbereich gibt es extra Regelungen. Bitte erkundige dich.

3.2       WICHTIG! Halte dich in Notfallsituationen genau an den Alarmplan. Erkundige dich vorher, wo euer Fluchtweg, verläuft.

3.3       Innerhalb des Schulgebäudes ist der Gebrauch von Handys (sowie weiterer Speicher- und Kommunikationsmedien, iPods, Tablet- PC usw.) nicht gestattet.

Mit Erlaubnis einer Lehrkraft dürfen das Handy sowie die anderen Speicher- bzw. Kommunikationsmedien jedoch für Unterrichtszwecke genutzt werden.

Im Schulgebäude darf das mobile Kommunikationsmedium eingeschaltet sein, damit z.B. Nachrichten von Eltern in dringenden Fällen empfangen werden können. Das Gerät muss auf Stumm bzw. auf Vibration  gestellt sein. Die Beantwortung/ Bearbeitung aller Nachrichten hat außerhalb des laufenden Unterrichts zu erfolgen.

Außerhalb des Gebäudes und in der Mensa können Handys (sowie weitere Speicher- und Kommunikationsmedien, iPods, Tablet- PC usw.) genutzt werden.

Das Hören von Musik von den oben genannten Geräten usw. ist generell nur mit Kopfhörer erlaubt.

Das Erstellen von Fotos, Tonaufnahmen und Videos ist grundsätzlich verboten, da hierbei eine Verletzung des durch das GG geschützten Persönlichkeitsrechts entstehen kann. Für unterrichtliche Zwecke kann eine Lehrkraft eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Bei Verstößen gegen diese Regelungen werden das Handy sowie die anderen Speichermedien von der Lehrkraft eingezogen. Sie können am gleichen Tag nach Unterrichtsschluss von der Schülerin/ vom Schüler wieder im Sekretariat abgeholt werden.

Im Wiederholungsfall werden Maßnahmen nach § 61 NSchG eingeleitet.

  1. Verstöße gegen die Schulordnung

4.1       Wenn du oder andere Schüler/innen in grober oder besonders auffälliger Weise gegen die Schulordnung verstößt, muss dieses sofort gemeldet werden. Der- oder diejenige bekommt eine Auflage.

Wenn du sie ungerecht findest, hast du das Recht mit Schulleiter, Klassenlehrer/ -in, Tutor/ -in oder Beratungslehrerin diese Auflagezu besprechen.

4.2       Bei schwerwiegenden oder gehäuften Verstößen gegen die Schulordnung erhalten die Erziehungsberechtigten (in der Regel deine Eltern) eine schriftliche Mitteilung über dein Fehlverhalten. Dieser Brief wird von der Schulleiterin und dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin unterschrieben.

4.3       Sollten auch diese Maßnahmen keinen Erfolg haben, entscheidet eine Klassenkonferenz über weitere Maßnahmen gegen dich. Es gibt dazu eine Verfügung über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Die Schule kann sogar jemanden, der immer wieder gegen die Schulordnung verstößt, von der Schule verweisen.

Diese Schulordnung wurde von der Gesamtkonferenz am 09.06.2004 beschlossen, am 04.09.2013 durch Gesamtkonferenzbeschluss aktualisiert und gilt bis auf weiteres.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung