Beratung
Konzeption: Fr. Landsberg / Fr. Schüddemage
Grundsätzlich nehmen alle Lehrkräfte des Gymnasiums Uetze die an sie von Schüler bzw. Eltern herangetragenen Beratungsaufgaben wahr.
Die Beratungslehrkräfte verstehen sich als Teile eines umfassenden und tragfähigen Beratungsnetzwerkes
für Ratsuchende in der Schule. Dieses umfasst neben den Beratungslehrkräften
- die Klassenlehrkräfte,
- Fachlehrkräfte und Tutoren,
- die Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinatoren,
- die Schullaufbahnberater,
- den SV-Lehrer,
- die Berufsberater,
- die Jugendpflege der Gemeinde Uetze,
- die Polizei.
Das Beratungsangebot der Beratungslehrkräfte ist daher nicht als Konkurrenzangebot zu verstehen. Es dient der professionalisierten Ergänzung der von den übrigen Teilen des Beratungsnetzwerkes geleisteten Beratung für Schüler und Eltern und der Entlastung der hier involvierten Lehrer.
Die Umsetzung der Beratungsarbeit im Detail
Beratung der Eltern vor und in der Sekundarstufe I
Beratung der Eltern bei allen Fragen vor der Einschulung durch Schulleitung und Lehrkräfte;
Gespräche der Lehrkräfte mit den Eltern in regelmäßigen Sprechtagen und nach Vereinbarung;
Information der Eltern zur Methodenschulung der Jahrgangsstufen 5, 6, 7 aufsteigend durch den Koordinator;
Beratung der Eltern zur Schullaufbahn in der Sekundarstufe I
Elternabend zur Wahl der 2. Fremdsprache durch die Fremdsprachen-Fachleiter;
je nach Bedarf Beratung über mögliche Fortsetzung der Schullaufbahn oder andere Alternativen zum Ende der Sekundarstufe I durch Lehrkräfte und Beratungslehrkräfte;
gegenseitige Hospitationen von Grundschullehrkräften und Gymnasiallehrkräfte
Beratung der Schüler und Eltern vor und in der Sekundarstufe II (siehe auch Konzept zur Profiloberstufe an anderer Stelle)
Vorstellung der reformierten Oberstufe für die Schüler durch den Oberstufenkoordinator;
Einzelberatung der möglichen Laufbahn durch den Oberstufenkoordinator, die Agentur für Arbeit und die Beratungslehrkräfte;
Elternabend zur Sekundarstufe II durch den Oberstufenkoordinator;
Informationen und Einzelberatung zur Fächerzusammensetzung während der Einführungsphase durch den Oberstufenkoordinator;
Einzelberatung von Schülern und gegebenenfalls Eltern bei Problemfällen durch den Oberstufenkoordinator, Tutoren, Agentur für Arbeit sowie die Beratungslehrkräfte;
Informationsseminar des Abiturjahrgangs zum Ablauf des Abiturs, zur Persönlichkeitsstärkung für Prüfung, Bewerbung und Studieneintritt, zu den Bewertungsgrundlagen und Einflussmöglichkeiten der Schüler, etc.;
Wo und wann wird beraten?
Für die Beratungstätigkeit steht ein nur für diese Zwecke genutzter und eingerichteter Beratungsraum zur Verfügung. Die Beratungslehrkräfte bieten individuelle Beratungszeiten während oder außerhalb der Unterrichtsstunden an und stehen ggf. für Beratungsgespräche nach Vereinbarung zur Verfügung. Bei Beratungen innerhalb der Unterrichtszeit melden sich die Rat suchenden Schüler bei der betroffenen Fachlehrkraft ab. Die Beratungslehrkräfte stellen den Ratsuchenden zur Vorlage bei den betroffenen Fachlehrkräften eine Bescheinigung mit genauer Angabe des Beratungszeitraumes aus.
Die Fachlehrkräfte werden gebeten, den Besuch bei den Beratungslehrkräften zu ermöglichen, wenn keine dringenden unterrichtlichen Gründe, Klassenarbeiten etc. entgegenstehen und den Beratungsvorgang vertraulich zu behandeln.
Wer wird beraten?
Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle interessierten Schüler der Sekundarstufen
I + II, Eltern und Lehrer.
Der Besuch der Beratungslehrkräfte setzt Freiwilligkeit und Offenheit voraus. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn einem Ratsuchenden der Besuch bei den Beratungslehrkräften von Mitgliedern des Lehrerkollegiums oder Eltern empfohlen worden ist.
Beratungsgrundsätze und -ziele
Die Beratung durch die Beratungslehrkräfte
- ist grundsätzlich freiwillig. Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht. Der Berater entscheidet selbst, ob er einen Beratungsauftrag annehmen kann oder den Ratsuchenden weitervermitteln muss. Der Ratsuchende kann wie der Beratende die Beratung jederzeit abbrechen.
- bietet Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz des Ratsuchenden in einem von Einfühlungsvermögen (Empathie), Bestätigung und Anregung geprägten Rahmen.
- bezieht das gesamte soziale Umfeld des Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein (systemische Beratung). Ihr Ziel ist das gemeinsame Finden einer einvernehmlichen Problemlösung (lösungsorientierter Ansatz).
- bietet eine erweiterte psychologische Beratungskompetenz zugunsten aller am Erziehungsprozess beteiligten Personen unter Zusicherung absoluter Vertraulichkeit und unter Einsatz der für die Beratung individuell notwendigen Zeit an.
- hat das Ziel direkt oder indirekt Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, kritische Reflexion und Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Sie ist abhängig von einem vertrauensvoll-offenen und respektvoll-toleranten Umgang und somit Gestaltungselement einer “menschlichen Schule”.
Worauf bezieht sich die Beratung?
Die Beratung durch die Beratungslehrkräfte
- versteht sich als Beratung von einzelnen Schülern, Klassen, Lerngruppen, Erziehungsberechtigten und interessierten Kollegen über präventive und fördernde Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen (Lernschwierigkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten, Motivationsprobleme, Disziplinarschwierigkeiten, Beziehungsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten etc.) und die Förderung besonderer Begabungen sowie über die Bewältigung von darin begründeten Konflikten innerhalb und außerhalb der Schule.
- versteht sich als Beratung von Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten und interessierten Kollegen über die Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung der Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler.
- schließt die Moderation schwieriger Gespräche ein.
- ermöglicht Täter-Opferausgleich durch Mediation.
- dient der Unterstützung interessierter Kollegen bei der Entwicklung bzw. Vertiefung eigener Beratungskompetenz.
- widmet sich dem Herstellen von Kontakten zu außerschulischen (Fachberatungs-) Einrichtungen.
Weitere Bereiche der Beratungsarbeit durch die Beratungslehrkräfte
Die Beratungslehrkräfte nehmen zahlreiche Aufgaben im Bereich des Schullebens wahr, als da sind:
Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischem Dienst, der Jugendpflege, der Erziehungs- und Beratungsstelle in Burgdorf, des Jugendamtes und der Polizei in Arbeitskreisen und Einzelfällen;
Organisation von jahrgangs- und schulübergreifenden Themenelternabenden zu Themen wie Drogen, Gefahren der modernen Kommunikationsmedien, Hausaufgabenproblematik, Pubertät und ihre Auswirkungen, Verhaltensunterschiede bei Jungen und bei Mädchen und die Folgerungen daraus, etc. in Zusammenarbeit mit Lehrern, Eltern und auswärtigen Referenten;
Organisation von schulformübergreifenden Lehrerfortbildungen in Zusammenarbeit mit Lehrern und auswärtigen Referenten;
Mitarbeit in den Arbeitskreisen Ausschuss für Schulentwicklung und Arbeitskreis zur Drogen- und Gewaltprävention;
schulformübergreifende Zusammenarbeit bei der Ausbildung und Betreuung der Busbegleiter mit Unterstützung des regionalen Transportunternehmens RegioBus;
Organisation und Betreuung eines mehrtägigen Abiturvorbereitungsseminars in Zusammenarbeit mit weiteren Lehrkräften;
Was kann die Beratung nicht leisten?
Die Beratungslehrkräfte übernehmen
- keine Laufbahn- bzw. Berufsberatung.
- keine Therapie. Sie benennen Fachberatungsstellen bzw. begleiten die Ratsuchenden zu diesen Institutionen.
- nicht die Aufgaben der Klassenlehrkräfte, Fachlehrkräfte und Tutoren, der Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinatoren sowie der SV-Lehrer, sondern sie ergänzen und entlasten sie auf Anfrage und, wenn sinnvoll, in oben genannten Problemkreisen.
Die Beratungslehrkraft
Maike Holtmann